Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention.

Der IB setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft ein.


Darstellung institutioneller Barrieren, kommunikativer Barrieren, räumlichen Barrieren, sozialen Barrieren

Seit 10 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Das hat der IB zum Anlass genommen, die Inklusion in den Fokus zu nehmen. In der aktuellen Pressemitteilung finden Sie ein Resümee zur Inklusion in Deutschland, verbunden mit dem Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern. Das betrifft sowohl das soziale Leben als auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Inklusion geht alle etwas an. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn Barrieren erkannt und abgebaut werden. Darum hat Inklusion für den IB, als zivilgesellschaftlicher Akteur, einen hohen Stellenwert.

„In einer inklusiven Gesellschaft ist ein gleichberechtigtes, wertschätzendes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung der Normalfall, vor allem in den Bereichen Bildung und Beschäftigung sollte Selbstbestimmung gestärkt und strukturell angelegte Ausgrenzung abgebaut werden.“ So lautete eine Antwort auf die Frage: „Wie sieht eine inklusive Gesellschaft für dich aus?“, die im Rahmen einer Themenwoche zur Inklusion den Mitarbeitenden gestellt wurde. Diese und weitere Antworten können Sie auch auf unserer Facebook-Seite nachlesen.

Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist noch weit, das Ziel Inklusion steht für den IB fest. Daran arbeiten wir, gemeinsam, jeden Tag.

 

Ihr Kontakt für weitere Informationen zu „Inklusion erleben im IB“: inklusion-erleben@ib.de


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