Einleitung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. hat investiert, um seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:

https://inklusion.ib.de/

Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website und entsprechende mobile Inhalte sind wegen folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit in folgenden Bereichen:

Unvereinbarkeit mit den nationalen Rechtsvorschriften

  • PDF-Dokumente zum Download
    Unsere PDF Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt.
    Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreier@ib.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
     
  • Publikationen
    Einige Publikationen sind nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt.
    Bei Publikationen, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
    Falls Sie bestimmte Publikationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreier@ib.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
     
  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.

Unverhältnismäßige Belastung

Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.03.2024 erstellt.

Grundlage dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch die Deutsche Telekom MMS GmbH in Form des BITV-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 31.08.2023. Alle in dieser Bewertung genannten Mängel mit dem WCAG-Level/Gewichtung A wurden behoben. Die anschließende Barrierefreiheitsvereinbarkeit berührt auf einer durch den IB durchgeführten Selbstbewertung.
 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns eine Rückmeldung zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten, senden Sie eine E-Mail an barrierefreier@ib.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden die im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen bearbeiten und eine entsprechenden Rückmeldung geben.
 

Durchsetzungsverfahren

Die Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie online hier: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.

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